Ehegattensplitting – gemeinsam veranlagt
Ehegatten erhalten in Deutschland einen besonderen Steuertarif. Diesen günstigen Tarif nennt man Ehegattensplitting. Durch die Aufsplittung des Gehalts auf beide Partner werden unterschiedliche Einkommensverteilungen und daraus resultierende Steuereffekte ausgeglichen. Bei Arbeitnehmern findet das Ehegattensplitting Berücksichtigung in den Steuerklassen, was sich wiederum direkt auf die Steuerlast auswirkt. Die Wahl der Steuerklassen-Kombination sollte also wohlüberlegt sein. Welche Steuerklassen führen zum höchsten Steuerabzug?
Steuerklassen nach dem Einkommen der Ehegatten wählen
Die möglichen Steuerklassen-Kombinationen beim Ehegattensplitting sind III/V und IV/IV. Beziehen beide Partner in etwa das gleiche Gehalt, wählt man in der Regel die IV/IV-Kombination mit mittlerer Besteuerung für beide. Bei einem Haupt- und einem Nebenverdiener gilt: Steuerklasse V führt prozentual vom jeweiligen Bruttolohn zur höchsten Belastung, bei Steuerklasse III ist die prozentuale Belastung am niedrigsten – der Hauptverdiener kann also in Steuerklasse III Steuern sparen. Eine Neuregelung ist das sogenannte Faktorverfahren, bei dem die Verteilung der Lohnsteuer je nach Anteil am Gesamteinkommen erfolgt.
Nettoeinkommen beeinflussen für Berechnung zukünftiger Leistungen
Außerdem haben Ehegatten mit der Wahl der richtigen Steuerklassen die Möglichkeit, ihr monatliches Nettoeinkommen zu beeinflussen. Dies kann wichtig sein, wenn abzusehen ist, dass Krankengeld oder Arbeitslosengeld in Zukunft bezogen werden muss. Diese Sozialleistungen richten sich nach dem Nettolohn, und bringen somit einen echten finanziellen Vorteil. Sollte durch die Steuerklassenwahl zu wenig oder zu viel Lohnsteuer einbehalten worden sein, so wird das durch die Abgabe der Einkommensteuer-Erklärung ausgeglichen. In dieser wird das zu versteuernde Einkommen nach dem Splittingverfahren berechnet.
| Faktorverfahren für gemeinsam Veranlagte |
| Faktorverfahren 2010 |

